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Regelwerk
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In unserem Verein werden verschiedenste Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung angeboten. Eines davon ist Reha-Sport. Dort ist es so, dass bei TeilnehmerInnen mit einer Verordnung für Herzsport die Teilnahme an allen anderen Angeboten des Vereins nur mit ärztlichem Attest möglich ist. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für jeweils die/den Ausweisinhaber/in und unsere Organisation bei der Teilnahme an unseren Sport- und Bewegungsangeboten bei Vorlage eines SB-Ausweis mit den jeweils möglichen Angaben auf dem Dokument? (Frage aus der Modellregion Darmstadt)
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Re: Regelwerk
Mit dem Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises ergeben sich grundsätzlich keine Rechte und Pflichten für Menschen mit Behinderung gegenüber Sportvereinen bzw. umgekehrt dem organisierten Sport gegenüber z. V. Vereinen. Der Ausweis gibt einen Hinweis auf eine Behinderung (ab 50 Grad der Behinderung) und kann dadruch Leistungen und Hilfen zur gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Schau mal hier: http://schwerbehindertenausweis.biz/
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Kristine Eberle
Projektleiterin MIA
Deutscher Behindertensportverband e.V.
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